Seecamping Appesbach
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz als AGB bezeichnet) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Mag. (FH) Johannes Peter, als Inhaber und Betreiber des Seecamping Appesbach, Au 99, A-5360 St. Wolfgang im Salzkammergut, im Folgenden kurz als Campingplatzbetreiber bezeichnet, und dem Vertragspartner des Campingplatzbetreibers im Rahmen der Nutzung des Campingplatzes, im Folgenden kurz als Gast bezeichnet.
1.2. Inhalt des Vertrages bzw. der AGB ist, dass der Campingplatzbetreiber dem Gast die Aufstellung eines Zeltes und/oder Wohnwagens samt Kraftfahrzeug bzw. Wohnmobils auf dem Campingplatz und die Benützung der sanitären Anlagen sowie allfälliger sonstiger zur gemeinsamen Nutzung mit anderen Gästen vorhandenen Einrichtungen für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt gestattet (Campingvertrag).
1.3. Als Gast gilt im Folgenden derjenige, der für einen oder andere eine Campingfläche bucht, derjenige der selbst für sich und andere eine Campingfläche bucht sowie sämtliche aufgrund von Buchungen berechtigte Nutzer einer Campingfläche. Mit der Buchung bzw. mit der Anfrage zur Reservierung einer Campingfläche erkennt der Gast die AGB sowie allenfalls in der Campingordnung und Preisliste (vgl. Aushang bzw. Downloadmöglichkeit auf der Website des Campingplatzbetreibers) enthaltenen weitere Regelungen als verbindlich an.
1.4. Die Leistungen des Campingplatzbetreibers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB in der jeweils geltenden Fassung. Anderslautende Geschäftsbedingungen von Gästen werden nur akzeptiert, wenn diesen ausdrücklich und schriftlich verbindlich zugestimmt wurde.
1.5. Der Campingplatzbetreiber kann die AGB jederzeit ändern. Bestehende Gäste werden davon informiert. Die Zustimmung zur Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn der Gast weiterhin mit dem Campingplatzbetreibers kontrahiert.
1.6. Die Vertragssprache ist Deutsch.
1.7. Sofern diese AGB das Erfordernis der Schriftform vorsehen, wird diesem generell durch eine E-Mail entsprochen.
2. Buchungsvorgang, Angebot, Vertragsabschluss
2.1. Alle Angaben zu Leistungen und Preisen sowie im Rahmen des Buchungsvorganges sind unverbindlich.
2.2. Eine Reservierung/Buchung einer Campingfläche und somit ein Vertragsabschluss ist wie folgt möglich:
2.2.1. Über die Website des Campingplatzbetreibers erfolgt eine verbindliche Buchung einer Campingfläche (durch „Anklicken“ des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“) und gleichzeitiger Anzahlung, wodurch das Vertragsverhältnis zustande kommt.
2.2.2. Über die Website des Campingplatzbetreibers sind auch Buchungsanfragen möglich. Hierauf erhält der Gast zunächst eine Empfangsbestätigung. Diese Empfangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Sie dient lediglich der Information des Gastes, dass die Anfrage beim Campingplatzbetreiber eingegangen ist. Der Gast ist verpflichtet, offensichtliche Fehler in der Empfangsbestätigung sowie Abweichungen zwischen der Anfrage und der Empfangsbestätigung unverzüglich mitzuteilen. In der Folge erhält der Gast gegebenenfalls ein unverbindliches Angebot mit Angaben über den Preis und Zahlungskonditionen für die Nutzung einer Campingfläche für einen bestimmten Zeitraum. Darauf kann vom Gast per E-Mail ein entsprechendes Angebot an den Campingplatzbetreiber gerichtet werden, welches in der Folge vom Campingplatzbetreiber durch eine Buchungsbestätigung, allenfalls unter der Bedingung der Leistung einer Anzahlung, angenommen werden kann.
2.2.3. Daneben sind Buchungen direkt im Wege einer E-Mail-Korrespondenz, über externe Buchungsplattformen oder unmittelbar vor Ort am Campingplatz möglich. Der Vertrag kommt diesfalls erst mit Annahmebestätigung durch den Campingplatzbetreiber zustande.
2.3. Der Gast ist verpflichtet, die in den Formularen vorgesehenen Felder bzw. Angaben vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Eine Buchung ist nur möglich, wenn alle in den Formularen enthaltenen Pflichtfelder ausgefüllt sind.
2.4. Sofern nichts anderes erklärt wird, schließt der Gast den Vertrag auch hinsichtlich seiner Mitreisenden im eigenen Namen und ist somit für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten persönlich verantwortlich. Im Übrigen gilt eine solidarische Haftung für sämtliche Verpflichtungen des Gastes und seiner Mitreisenden oder derjenigen Gäste für die er die Buchung vornimmt. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Campingplatzbetreiber gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im Zweifelsfall haftet der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten. Die die Campingfläche berechtigt in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der AGB.
2.5. Mit Aufgabe der Buchung/Anfrage versichert der Gast, dass dieser älter als 18 Jahre ist bzw. über eine schriftliche und an den Campingplatzbetreiber auszufolgende Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter für den abzuschließenden Campingvertrag verfügt.
2.6. Der Campingplatzbetreiber behält sich das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.7. Die Auswahl der dem Gast zuzuweisenden Campingfläche obliegt dem Campingplatzbetreiber.
3. Zahlungen
3.1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Campingfläche/Nutzung des Campingplatzes und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Campingplatzbetreibers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen gegenüber Dritten.
3.2. Es werden nur die im Rahmen der Bestellung angebotenen Zahlungsweisen akzeptiert.
3.3. Rechnungen des Campingplatzbetreibers sind sofort nach Anreise bzw. spätestens nach Zugang ohne Abzug fällig.
3.4. Die Preise können vom Campingplatzbetreiber dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Leistung des Campingplatzbetreibers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Campingplatzbetreiber dem zustimmt.
3.5. Der Campingplatzbetreiber ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung/Anzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Diese gelten als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
3.6. Der Gast ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Campingplatzbetreiber mit dem Campingentgelt aufzurechnen. Dieses Kompensationsverbot gilt jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Campingplatzbetreibers oder für solche Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag stehen und die gerichtlich festgestellt oder vom Campingplatzbetreiber ausdrücklich anerkannt worden sind.
4. Beginn und Ende der Campingplatznutzung; Pflichten des Gastes
4.1. Der Gast hat das Recht, so der Campingplatzbetreiber keine andere Bezugszeit anbietet, die Campingplatznutzung zwischen 13:00 Uhr und 20:00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beginnen. Wenn der Anreisetermin bis 20:00 Uhr nicht eingehalten werden kann, kann nach vorheriger Vereinbarung am Folgetag ohne Kostenersatz von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr angereist werden. Ansonsten behält sich der Campingplatzbetreiber das Recht vor, die vereinbarte Campingfläche/Stellplatz an Dritte zu vergeben. Die Abreise hat am vereinbarten Abreisetag bis 12:00 Uhr zu erfolgen. Es gibt die Möglichkeit unter der Voraussetzung der vorhandenen Verfügbarkeit gegen Aufpreis einen Late-Check-Out zu buchen, wobei eine dementsprechende Anfrage vor 12:00 Uhr zu erfolgen hat. Der Campingplatzbetreiber ist berechtigt, zusätzliche Beträge in Rechnung zu stellen, wenn die ordnungsgemäße Abreise (etwa keine ordnungsgemäße Räumung oder keine Rückgabe der Einfahrtskarte) nicht fristgerecht erfolgt.
4.2. Der Zutritt zum Campingplatz ist am Anreisetag nach Anmeldung in der Rezeption gestattet. Dem Gast wird für die Dauer seines Aufenthaltes eine Einfahrtskarte (zum Öffnen des Schrankens bei der Einfahrt zum Campingplatz) übergeben. Damit ist eine Einfahrt zwischen 07:00 Uhr und 23:00 Uhr möglich.
4.3. Der Gast sowie die ihm zurechenbaren Personen (etwa auch Kurzzeit-Besucher) verpflichtet sich, dem Campingplatzbetreiber bei der Anreise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie sonstige Dokumente, deren Einsicht durch den Campingplatzbetreiber gesetzlich oder im Rahmen dieser AGB vorgeschrieben sind (etwa Impf-, Genesungs- oder Testnachweis), vorzulegen. Personen mit ansteckenden Krankheiten werden nicht als Gäste aufgenommen. Mit der Anmeldung erklärt der Gast, frei von solchen Krankheiten zu sein. Alleinreisende Jugendliche haben bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
4.4. Der Gast ist verpflichtet bei Verwendung von Flüssiggas-Anlagen, diese ordnungsgemäß zu warten und zu prüfen und über Aufforderung eine gültige Prüfbescheinigung an den Campingplatzbetreiber vorzulegen.
4.5. Bei vorzeitiger Abreise bzw. verspäteter Anreise steht dem Gast keine Rückerstattung zu.
4.6. Die Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr sind vom Gast einzuhalten. Auch außerhalb dieser Ruhezeiten ist der Gast verpflichtet, ruhestörenden Lärm, insbesondere durch Radios, Fernseher, Musikanlagen, Musikinstrumente, Fahrzeuge, etc. zu vermeiden. Diese sind so zu gebrauchen, dass die Nachbarn nicht gestört werden.
4.7. Die Leistungen aus dem Campingvertrag dürfen nur von den vereinbarten Personen in Anspruch genommen werden. Kurzzeit-Besucher (Tagesbesucher) oder Übernachtungsgäste sind nur gestattet, wenn der Campingplatzbetreiber zustimmt und das vereinbarte Entgelt geleistet wird.
4.8. Gästen ist es nicht gestattet, Fahrnisse außerhalb der ihnen zugewiesenen Campingfläche/Stellplatz abzustellen. Boote dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Campingplatzbetreibers am Ufer befestigt werden. Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Campingzubehör sind so anzubringen und bei Bedarf zu markieren, dass dadurch keine Gefährdung ausgeht.
4.9. Autos und Motorräder müssen so auf der Campingfläche/Stellplatz neben dem Zelt oder Wohnwagen geparkt werden, dass sie den Verkehr und die benachbarten Stellplätze nicht behindern. Pro Stellplatz ist grundsätzlich nur ein Auto zugelassen. Für weitere Autos bestehen Abstellmöglichkeiten auf den ausgeschilderten Parkplätzen, jedoch in beschränkter Anzahl und die vorrangig Tagesbesuchern und Restaurantbesuchern zur Verfügung stehen, sodass eine weitere Abstellmöglichkeit nicht zugesichert wird. Am Campingplatz gilt für Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit. Innerhalb des Campingplatz-Areals sind Fahrten nur für die An- oder Abreise gestattet. Gäste sind daher etwa nicht berechtigt zum Sanitärgebäude zu fahren.
4.10. Lagerfeuer bzw. offenes Feuer ist auf dem ganzen Campingplatzgelände verboten. Grillen in dafür vorgesehenen Geräten ist am Stellplatz oder auf den dafür gekennzeichneten Plätzen erlaubt. Unnötige Immissionen (Rauch, etc.) oder Beschädigungen am Untergrund des Stellplatzes sind zu vermeiden. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann der Campingplatzbetreiber ein Grillverbot aussprechen.
4.11. Das Hantieren mit Mineralölen, Schmierstoffen oder Wasch- und Putzmittel, Ableitung von Abwässern (hierfür gibt es eigene Anlagen) sowie Autowaschen, Veränderungen an der Campingfläche (Veränderung des Untergrundes, Schneiden von Ästen, Löcher graben, Einfriedungen, Ketten als Eingrenzung, Erweiterung der Fläche, Bepflanzungen, Gräben ziehen, etc.) ist nicht gestattet. Tisch-Bank-Kombinationen sind nur als transportable Einrichtung zulässig. Das Aufstellen von Zusatzeinrichtungen wie z.B. bauliche Vorrichtungen, Geräteboxen, Einzäunungen, Grillstellen, Terrassen, Gartenleuchten oder Rosenbögen ist nur bei schriftlicher Zustimmung des Campingplatzbetreibers zulässig. Zement darf nicht für Befestigungszwecke verwendet werden. Zum Auffangen der Abwässer muss ein dafür vorgesehener geschlossener Tank verwendet und regelmäßig in den Chemieausguss geleert werden. Es ist nicht gestattet, an den Wasserstellen des Campingplatzes einen Schlauch anzuschließen, um z.B. Autos oder Wohnwägen zu waschen. Diese sind ausschließlich zur Trinkwasserentnahme vorgesehen.
4.12. Kinder unter 6 Jahren ist das Betreten der Anlagen nur mit Begleitung Erwachsener gestattet.
4.13. Der Müll muss getrennt und in den dafür vorgesehenen Containern bzw. Behältern entsorgt werden. Wenn es sich um Müllsäcke handelt, sind diese verknotet zu entsorgen, um Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen zu vermeiden.
4.14. Auf den Stellplätzen dürfen nur PKW-ziehbare Wohnwägen oder Wohnmobile mit einer Aufbaulänge bis 7,50 m mit Deichsel zur Aufstellung gelangen und die max. Breite des Vorzeltes darf 3,00 m nicht überschreiten. Wohnwägen oder Wohnmobile mit größerer Ausgestaltung als zuvor beschrieben, sind nur nach vorheriger Zustimmung des Campingplatzbetreibers gestattet. Wohnwägen bzw. Wohnmobile sind so abzustellen, dass allfällige verwaltungsrechtliche Bestimmungen, etwa zu den Abständen zu den benachbarten Stellplätzen betreffend, eingehalten werden. Die Überbauung der Wohnwägen und Zelte ist, wie auch eine Carport-ähnliche Abdeckung, nicht gestattet. Vorzelte sind in ihrer Längsausdehnung parallel zur Längsachse der Wohnwägen anzuordnen und dürfen die Länge und Höhe der Wohnwägen nicht überschreiten. Bauwerke (etwa Tiny Houses), Holz-, Metall- oder Mauerverkleidungen dürfen nicht errichtet werden. Wohnwägen, die optisch und technisch nicht dem Stand der Technik entsprechen, müssen gegen neue ersetzt werden.
4.15. Falls vom Gast ein allenfalls vorhandener Stromanschluss am Stellplatz verwendet wird, hat er darauf zu achten, dass er Stromleitungen und Geräte ordnungsgemäß verwendet und wartet. An das Stromnetz dürfen keine Geräte angeschlossen werden, die Probleme mit der Maximallast verursachen können. Der Campingplatzbetreiber behält sich das Recht vor, den Einsatz gewisser Geräte zu verbieten. Das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist am Stromanschluss am Stellplatz nicht gestattet.
5. Rücktritt – Stornogebühr
5.1. Ein Rücktritt von einer Buchung durch einseitige Erklärung des Gastes ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag 40 % vom vereinbarten Entgelt
- bis 1 Woche vor dem vereinbarten Ankunftstag 70 % vom vereinbarten Entgelt
- in der letzten Woche vor dem vereinbarten Ankunftstag 90 % vom vereinbarten Entgelt
- am vereinbarten Ankunftstag 100% vom vereinbarten Entgelt
5.2. Der Campingplatzbetreiber empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
6. Beistellung einer Ersatzcampingfläche
6.1. Der Campingplatzbetreiber kann dem Gast eine andere als die gebuchte Campingfläche/Stellplatz zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
6.2. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die gebuchte Campingfläche unbenutzbar geworden ist, Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
7. Haftung
7.1. Der Gast haftet dem Campingplatzbetreiber gegenüber für jeden Schaden, den er oder sonstige ihm zurechenbare Personen verursachen. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Campingplatzbetreibers, der dieser gegenüber Dritten zu erbringen hat. Gegenüber Schäden Dritter hat der Gast den Campingplatzbetreiber schad- und klaglos zu halten.
7.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Campingplatzbetreiber die vereinbarte Campingfläche/Stellplatz bei Beendigung des Aufenthaltes in dem Zustand zurückzustellen, in dem sie von ihm übernommen wurde.
7.3. Ist der Gast ein Unternehmer wird die Haftung des Campingplatzbetreibers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
7.4. Ist der Gast ein Konsument, wird die Haftung des Campingplatzbetreiber für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
7.5. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Campingplatzbetreibers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.
7.6. Für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Gäste sowie Verletzungen oder Unfälle durch Dritte, höhere Gewalt, Wettereinflüsse oder wild lebende Tiere besteht keine Haftung des Campingplatzbetreibers. Es besteht keine Überwachungspflicht des Campingplatzbetreibers. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Campingplatz abgestellter Fahrzeuge, Zelt oder sonstiger Fahrnisse und deren Inhalte, wird die Haftung des Campingplatzbetreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen, wenn der Gast ein Konsument ist. Ist der Gast ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die obigen Regelungen.
7.7. Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Kanal- oder Stromversorgung oder wegen Lärmbelästigung entstehen. Für den Stromanschluss ab Stromkasten und für die Gasanlage des Wohnwagens haftet der Gast.
8. Haustiere
8.1. Die Anwesenheit von Haustieren ist nur nach vorheriger Zustimmung des Campingplatzbetreibers und Entrichtung des vorgesehenen Entgelts gestattet. Im Übrigen darf vom Tier keine Gefahr oder nicht hinnehmbare Störungen ausgehen.
8.2. Genehmigten Haustieren ist der Aufenthalt in Sanitärräumen nicht gestattet. Von einem genehmigten Haustier ausgehende Verunreinigungen sind vom Gast umgehend zu entfernen.
8.3. Der Gast ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Hunde sind anzuleinen. Der Gast hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung zu erbringen. Der Gast haftet dem Campingplatzbetreiber für den Schaden, den mitgebrachte Tiere dem Campingplatzbetreiber anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Campingplatzbetreibers, die dieser gegenüber Dritten zu erbringen hat. Gegenüber Schäden Dritter hat der Gast den Campingplatzbetreiber schad- und klaglos zu halten.
9. Beendigung des Campingvertrages
9.1. Wurde der Campingvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
9.2. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Campingplatzbetreiber berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Campingplatzbetreiber wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme erspart oder anderweitig erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Campingplatz im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast gebuchten Campingfläche vollständig ausgelastet ist und diese Campingfläche auf Grund der Stornierung des Gastes an weitere Gäste überlassen werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Gast.
9.3. Der Campingplatzbetreiber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Gast
- von der Campingfläche/Stellplatz bzw. den allgemeinen Flächen einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht
- durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Campingplatzbetreiber oder den ihnen zurechenbaren Personen den Aufenthalt am Campingplatz verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht
- von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Aufenthaltsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird
- die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit nicht bezahlt
- bei Verstößen des Gastes gegen die vertraglichen Regelungen (inklusiver dieser AGB und der Campingplatzordnung)
- zusätzliche Personen ohne vorherige Absprache aufnimmt; im Übrigen ist der Campingplatzbetreiber für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung berechtigt einen angemessenen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.
Bei einer Auflösung aus wichtigem Grund können Schadenersatzansprüche des Campingplatzbetreibers gegen den Gast entstehen. Der Entgeltanspruch des Campingplatzbetreibers für den vereinbarten Zeitraum bleibt zur Gänze aufrecht.
9.4. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendem Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen, etc.) unmöglich wird, kann der Campingplatzbetreiber den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Campingplatzbetreiber von seiner Pflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Gastes sind ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
10.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Campingplatz gelegen ist.
10.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts sowie UN-Kaufrecht.
10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Campingplatzes, wobei der Campingplatzbetreiber überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlichen und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.
10.4. Wurde der Vertrag mit einem Gast, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.
10.5. Wurde der Vertrag mit einem Gast, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
11. Sonstiges
11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Gültigkeit des Restes dieser AGB davon unberührt. Die ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen werden in diesem Fall durch solche gültigen und durchsetzbaren Bestimmungen ersetzt, welche dem Zweck der zu ersetzenden rechtlich und wirtschaftlich am Nächsten kommen.
11.2. Diese AGB sind auf der Website des Campingplatzbetreibers abrufbar. Zudem kann dieses Dokument ausgedruckt oder gespeichert werden. Der Gast kann auch zusätzlich die AGB sowie die Daten der Bestellung archivieren, indem er entweder die AGB herunterlädt und die auf der letzten Seite des Bestellablaufs zusammengefassten Daten mit Hilfe der Funktionen des Browsers speichert.
12. Beschwerden/Streitbeilegung
Bei Beschwerden steht der Campingplatzbetreiber (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung. Der Campingplatzbetreiber beteiligt sich nicht an einem System zur alternativen Streitschlichtung. Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Campingplatzbetreiber nicht verpflichtet und nicht bereit.