Seecamping Appesbach
Platzordnung
Liebe Gäste,
wir freuen uns Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Damit Ihr Aufenthalt angenehm und entspannend abläuft, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:
Abreise bis 12:00 Uhr
Anreise ab 13:00 Uhr
Einfahrt nach erfolgter Anmeldung an der Reception.
Der Schranken kann mit einer Einfahrtskarte zwischen 07:00 und 23:00 Uhr geöffnet werden.
1. ANKUNFT
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet. Für die Anmeldung benötigen wir ihre Ausweise (gesetzliche Meldepflicht). Dies gilt auch für Kurzzeit-Besucher. Alleinreisende Jugendliche haben bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Eine Prüfbescheinigung für Flüssiggas-Anlagen in Fahrzeugen (Gas-TÜV) wird benötigt. Personen mit ansteckenden Krankheiten können nicht als Gäste aufgenommen werden. Mit der Anmeldung erklärt der Camper, frei von solchen Krankheiten zu sein und bestätigt die Einhaltung dieser Campingplatzordnung.
2. GÄSTE
Tagesbesucher müssen sich bei Eintritt in den Campingplatz an der Rezeption melden und die entsprechende Gebühr entrichten. Es gilt die aktuelle Preisliste.
3. FAHRZEUGE
Autos und Motorräder müssen so neben dem Zelt oder Wohnwagen geparkt werden, dass sie den Verkehr und die Nachbarn nicht behindern. Pro Stellplatz ist grundsätzlich nur ein Auto zugelassen. Für weitere Autos bestehen die Abstellmöglichkeiten auf den ausgeschilderten Parkplätzen. Generell gilt im ganzen Campingplatzbereich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
4. LÄRM
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Campinggäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere Radios, Fernseher, Musikanlagen, sowie Musikinstrumente, etc. sind so zu gebrauchen, dass die Nachbarn nicht gestört werden.
5. PLATZRUHE
Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr sind bei uns Ruhezeiten. Während dieser Zeit ist es nicht erlaubt, den Campingplatz mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Gäste, die während der genannten Zeit auf das Gelände möchten, werden gebeten, ihre Fahrzeuge auf den vor dem Campingplatz befindlichen Parkplatz abzustellen und die Fußgängereingänge zu benützen. Sportliche Aktivitäten, die Lärm entstehen lassen, sind während der Ruhezeiten nicht möglich.
6. SICHERHEIT/GEFAHRENQUELLEN
Es ist nicht gestattet auf dem Campingplatz Gräben zu ziehen oder seinen Stellplatz zu umzäunen. Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Campingzubehör gefährdet wird. Kennzeichnen Sie schlecht erkennbare Gefahrenquellen durch gut ersichtliche Markierungen.
7. SAUBERKEIT
Sanitäre Anlagen
Wir bitten Sie die Sanitäranlagen nicht mit Straßenschuhen zu betreten und sauber zu verlassen. Kinder unter 6 Jahren ist das Betreten der Anlagen nur mit Begleitung Erwachsener gestattet.
Gemeinschaftsbereiche
Hinterlassen Sie keine privaten Gegenstände oder Nahrungsmittel. Im Gemeinschafts-Kühlschrank verwahrte Lebensmittel kennzeichnen Sie bitte mit Name, Stellplatznummer und Datum.
8. MÜLLENTSORGUNG
Unser Müll-Konzept basiert auf ökologischen Prinzipien. Der Müll muss daher getrennt und in den dafür vorgesehenen Containern bzw. Behältern entsorgt werden. Wenn es sich um Müllsäcke handelt, bitten wir Sie jene nur verknotet zu entsorgen, dass dies nicht zu Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen führt.
9. GRILLEN/LAGERFEUER
Lagerfeuer bzw. offenes Feuer ist auf dem ganzen Campingplatzgelände verboten. Grillen ist am Stellplatz oder auf den dafür gekennzeichneten Plätzen erlaubt. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann der Platzwart ein Grillverbot aussprechen.
10. BESCHÄDIGUNG
Bei Beschädigung an Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes haftet der Schadensverursacher. Für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Gäste durch Dritte sowie Verletzungen oder Unfälle übernehmen wir keine Haftung. Wir empfehlen daher eine private Vorsorge in Form einer Versicherung.
11. KINDER
Für Kinder stehen 2 Spielplätze zur Verfügung. Eltern haben Ihre Kinder ständig verantwortungsvoll zu beaufsichtigen. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften sie für Schäden, die durch die Kinder verursacht werden.
12. HAUSTIERE
Alle mitgebrachten Haustiere müssen angemeldet und dürfen nur angeleint geführt werden. Es darf vom Tier keine Gefahr oder nicht hinnehmbare Störung ausgehen. Verunreinigungen durch Tiere sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Sollte dies trotzdem mal passieren, sind diese durch den Tierhalter umgehend zu entfernen.
13. HAUSRECHT
In Ausübung des Hausrechtes darf die Geschäftsleitung die Aufnahme von Personen verweigern oder sie des Platzes verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz erscheint. Stark alkoholisierten Gästen und Besuchern kann der Aufenthalt auf dem Campingplatz untersagt werden.
14. ABREISE
Die Abreise hat bis 12:00 Uhr zu erfolgen. Es gibt die Möglichkeit gegen Aufpreis einen Late-Check-Out zu buchen (Vor 12:00 anzumelden um Verfügbarkeit zu klären) - anderenfalls wird ein weiteres Übernachtungsentgelt eingehoben. Bitte verlassen Sie Ihren Stellplatz in einem sauberen Zustand.